Forderungsbuchung aus Rücklastschrift
Über Forderungsbuchungen können durch Lastschrift eingezogene erledigte Posten automatisch über die Buchung des Zahlungsausganges wieder aktiviert werden.
Dabei sind folgende Bedingungen an den manuell oder über den Bankassistenten zu buchenden Zahlungsausgang zu stellen:
- Die Option greift nur bei der Erstellung eines OPs vom Typ Debitoren Zahlungsausgang (ZA-OP).
- Passend zum OPBeleg vom Zahlungsausgang gibt es einen erledigten Zahlungseingang (OPBeleg ZA = OPBeleg ZE).
- Es muss sich um eine Buchung in Leitwährung handeln.
- Die KLNR von Zahlungseingang und -ausgang müssen übereinstimmen.
- Der ZE-OP ist ausgeglichen mit genau einem RE-OP und ggf. einem GU-OP aus Skonto.
- Als Rückbuchung sind nur Einzelbuchungen, keine Sammelbuchungen erlaubt.
Sie erhalten hier nochmals einen kleinen Überblick, welche Posten (ZA, RE und
ZE) von der Buchung betroffen sind.
Der Differenzbetrag zwischen
Zahlungseingang und -ausgang wird als Rücklastschriftgebühr übernommen. Sie
müssen lediglich noch das Konto hinterlegen, auf das die Gebühr gebucht
werden soll.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit über Einstellungen und Zusatzfunktionen (F6) die Buchungsfunktion „Neue Rücklastschrift“ auszuwählen. Wird nun die Rücklastschrift erfasst, erscheint der Dialog zur Erfassung der Gebühren, so dass der OP-Beleg manuell ausgewählt werden kann. Über die Auswahl OP-Beleg werden Ihnen alle erledigten Offenen Posten zum Debitor angezeigt. Nach der Eingabe des OP-Beleges erhalten Sie einen Überblick über Buchbeleg, Datum, Betrag und der zu verbuchenden Gebühr. An dieser Stelle ist lediglich die Eingabe des Gebührenkontos nötig, um die Forderungsbuchung zu erstellen. Über die Checkbox „Zahlsperre für neue Forderung setzen“ erhält der neu angelegte OP eine Zahlsperre, sodass der OP nicht mehr für den automatischen Zahlungslauf vorgeschlagen wird.
Wird eine Forderungsbuchung erstellt, hat dies folgenden Einfluss auf Ihre OP-Verwaltung:
- Der bestehende Ausgleich zwischen RE-OP und ZE-OP wird zurückgenommen.
- In Höhe der Gebühr wird ein negativer GU-OP und ein RE-OP in einer gemeinsamen Sammelbuchung mit dem Personenkonto erstellt.
- Der ZA-OP wird mit dem GU-OP und dem ZE-OP ausgeglichen.
- RE-OP wird mit RE-OP der Gebührenbuchung (in Höhe der Gebühr) zusammengefasst.
Übrig bleibt der ursprüngliche RE-OP erhöht um den Betrag der Gebühr. Alle weitern OPs sind miteinander ausgeglichen.