Kontenzuordnung für die USt-Voranmeldung
Auswertungen / Umsatzsteuer / Voranmeldung / Voranmeldung (DE/AT) / USt.-Formularzuordnung
Um Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen zu können, müssen den einzelnen Formularzeilen bzw. den Formular-Kennzahlen die entsprechenden Konten bzw. Kontengruppen mitgeteilt werden. Zur Wertermittlung können als Kontenbereiche spezifische Konten oder, bei der Spezifizierung nach bestimmten Steuerschlüsseln, pauschale Von-bis-Gruppen angegeben werden. Mit der Übernahme aus den Vorlagemandanten SKR03 oder SKR04 können die USt-Formularzuordnungen standardmäßig mit übernommen werden.
Die Formularzuordnungen werden jahresweise verwaltet. In Abhängigkeit von den verwendeten Konten und von Veränderungen lt. Steuergesetzgebung können die Dateien jährlich verschieden sein.
Bei einem abweichendem Wirtschaftsjahr stehen daher zwei USt-Formularzuordnungen zur Verfügung.
Seit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zum Juli 2020 steht zusätzlich die Spalte „Steuerprozent“ zur Verfügung. Der hier hinterlegte Wert dient zur Differenzierung der Buchungen, falls mit gleichen Steuerschlüsseln aber unterschiedlichen Steuerprozenten gebucht wurde.
Das Feld "Quelle" steht nur für Kennzahlen vom Typ Vorsteuer zur Verfügung.
Hinweis:Je nach Lizenz-Ausprägung steht das DACH-Modul zur Verfügung. Mit diesem kann die Voranmeldung für die Schweiz, Österreich und Deutschland erfolgen. Die Formularzuordnungen für die vom Mandantenland abweichenden Meldungen müssen noch manuell angelegt werden.
Um bei der abweichenden Meldung für die Schweiz unnötige Umrechnungen zu vermieden, müssen das Erlös-/Aufwandskonto und das Steuerkonto als CHF-Fremdwährungskonto geschlüsselt sein.
Siehe auch: Umsatzsteuervoranmeldung