E-Bilanz Angaben
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Allgemein
Angaben zum Bericht
Grundlegende Einstellungen zum Bericht werden auf der Seite Angaben getätigt. Gemäß den Angaben in den Mandanteneinstellungen werden die Pflichtbestandteile für den Versand der SelectLine E-Bilanz vordefiniert.
Ist in den Mandanteneinstellungen die Rechtsform-Art "Kapitalgesellschaft" gewählt, wird neben dem Tab Allgemein zusätzlich der Tab Gesellschafter eingeblendet.
Bei Bilanzart kann zwischen "Jahresabschluss" und "Eröffnungsbilanz" gewählt werden.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Berichtsart "Jahresabschluss".
Der Fertigstellungsstatus des Berichts kann "endgültig" oder "vorläufig" lauten. Dabei wird "endgültig" als Vorauswahl gesetzt.
Bei Status des Berichts kann zwischen "erstmalig", "berichtigt", "geändert", "berichtigt und geändert", "identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen" und "sonstige Korrektur" gewählt werden.
Die Taxonomieart kann entweder "Kerntaxonomie: Steuerrechtlicher Abschluss (E-Bilanz)" oder "Kerntaxonomie: Handelsrechtlicher Einzelabschluss" lauten. Dabei ist der steuerrechtliche Abschluss als Standardwert voreingestellt. Dieser ist für den Versand per Elster verpflichtend.
Beim GuV-Format kann zwischen dem "Gesamtkostenverfahren" oder dem "Umsatzkostenverfahren" unterschieden werden.
Die Option Bilanz enthält Bilanzgewinn/-verlust ist nur sichtbar, wenn in den Mandanteneinstellungen die Rechtsform-Art "Kapitalgesellschaft" eingestellt ist. Sie wird standardmäßig mit "Nein" vorbelegt.
Bei Aktivierung wird zusätzlich der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung zur Aktivierung freigeschaltet.
Über Kontennachweis Elster-Versand wird festgelegt, ob bei den zu übertragenden Daten ein Kontennachweis mit versendet werden soll. Standardmäßig ist "kein Kontennachweis" ausgewählt. Abweichend davon kann die Option "Mussfelder, Kontennachweis erwünscht" oder "alle Konten" gewählt werden.
Wird hier die Option "Mussfelder, Kontennachweis erwünscht" gewählt, wird ein Kontennachweis nur für die Konten übermittelt, die in der Taxonomie als "Mussfelder" gekennzeichnet sind.
Ein Kontennachweis enthält die folgenden Informationen zum Konto:
- die dem Konto zugeordneten Taxonomieposition
- die Kontonummer (eindeutiger Bezeichner / Nummer des Kontos)
- die Kontobezeichnung (Beschreibung des Kontos in Prosa)
- den Kontosaldo zum Ende-Stichtag der Berichtsperiode
Die Elster-Versandart legt fest, ob es sich um einen "Versand an die Finanzverwaltung" oder um einen "Testversand an die Finanzverwaltung" handelt. Nur bei Auswahl "Versand an die Finanzverwaltung" werden die Daten ausgewertet und verarbeitet.
Berichtsbestandteile
Da die Berichtsbestandteile Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Pflichtbestandteile einer E-Bilanz sind, sind diese fest vorbelegt und können nicht abgewählt werden.
In Abhängigkeit von der, in den Mandanteneinstellungen hinterlegten Rechtsform-Art, werden auf der Seite Angaben der E-Bilanz unterschiedliche Berichtsbestandteile angezeigt.
Bei Einzelunternehmen werden als zusätzliche Berichtsbestandteile die Berichte Steuerliche Gewinnermittlung und Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren angeboten.
Bei Kapitalgesellschaften kann die Option Bilanz enthält Bilanzgewinn/-verlust bestätigt werden. Diese wird standardmäßig mit "Nein" vorbelegt.
Wird auf "Ja" geändert, wird der nur für Kapitalgesellschaften verfügbare Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung automatisch aktiviert, da dieser dann zum Pflichtbestandteil wird.
Die Aktivierung des Anlagespiegels und des Steuerlichen Betriebsvermögensvergleiches (BVV) kann ebenso vorgenommen werden.
Je nach gewählten Optionen stehen auf der Seite Auswertungen / Jahresauswertungen / E-Bilanz / Berichte dann die gewählten Auswertungen als Tab zur Verfügung.
Angaben zur Berichtsperiode
Die Daten des zu berichtenden Wirtschaftsjahres und des Vorjahres werden auf Grund der Daten des aktuellen Mandanten ermittelt. Die Bilanzstichtage sind mit dem letzten Tag des Wirtschaftsjahres vorbelegt und können manuell angepasst werden. Ist kein Vorjahr vorhanden, sind diese Daten manuell änderbar bzw. können gelöscht werden.
Eröffnungsbilanz
Bei Gründung eines Unternehmens (§ 242 Abs. 1 HGB) oder beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung gilt die Übermittlung einer Eröffnungsbilanz an die Finanzverwaltung als Pflicht. Die digitale Übermittlungspflicht ist in § 5b Abs. 1 Satz 5 EStG geregelt. Eine Eröffnungsbilanz ist mit einer der Taxonomieversionen zu übermitteln, mit der auch die Schlussbilanz des ersten Wirtschaftsjahres übermittelt werden kann.
Wird in den Angaben der E-Bilanz die Bilanzart "Eröffnungsbilanz" gewählt, so hat dies u.a. Auswirkung auf die weiteren Angaben dieser Seite, auf die Salden in der Kontenzuordnung und auf die Berichte:
- Unter Angaben / Berichte ist der Bestandteil "Bilanz" fest vorbelegt, als weiterer Berichtsbestandteil kann nur der "Anlagespiegel" optional aktiviert werden.
- Anders als beim Jahresabschluss wird der Bilanzstichtag mit dem 1. des Wirtschaftsjahres vorbelegt.
- Vorjahresdaten können nicht erfasst werden.
- Die Auswertung aller Kontensalden und die dazugehörigen Güter im Anlagevermögen werden in der Eröffnungsbilanz anhand der Eröffnungssalden ausgewertet. Etwaige Werte anderer Perioden finden keine Berücksichtigung.
- In der Kontenzuordnung sind nur Zuordnungen für die Bilanz möglich.
- Für die Berichtsausgabe können nur die Bilanz und der Anlagespiegel (sofern in den Berichtsangaben aktiviert) ausgegeben werden.
- Bei der Validierung der Eröffnungsbilanz wird berücksichtigt, dass bei Neugründung einer Unternehmung die Steuernummer gegebenenfalls noch nicht vorliegt. Es genügt in diesem Fall, die vierstellige Bundesfinanzamtsnummer in den Mandanteneinstellungen zu hinterlegen.
Gesellschafter
Bei Kapitalgesellschaften wird neben dem Tab Allgemein der Tab Gesellschafter eingeblendet, auf dem die steuerlichen Informationen für die einzelnen Gesellschafter erfasst werden können. Standardmäßig steht eine Erfassungsmaske für einen Gesellschafter zur Verfügung.
Über können weitere Gesellschafter hinzugefügt werden.
Es steht jeweils ein Feld für den Namen des Gesellschafters und einen internen Gesellschafterschlüssel zur Verfügung.
Die Steuernummer des Gesellschafters ist ein 13-stelliges Pflichtfeld.
Auch die Steuerliche IDNr. ist ein Pflichtfeld und beinhaltet die 11-stellige Steuernummer des Gesellschafters.
Unter Rechtsform kann zwischen den Auswahlen "Natürliche Person-Privatvermögen", "Natürliche Person-Betriebsvermögen", "Personengesellschaft" und "Körperschaft" unterschieden werden.
Der Beteiligungsschlüssel ist als Zähler / Nenner-Wert zu verstehen und gibt den Anteil des Gesellschafters am Betriebsvermögen an. Bei Kapitalgesellschaften wird dieser Wert rein informativ übergeben.
Über können überzählige Gesellschafter entfernt werden. Es sollte geprüft werden, ob der Beteiligungsschlüssel noch stimmig ist.
Fehler und Hinweise
Ergeben sich auf Grund der Angaben Widersprüche oder Fehler, werden diese in der E-Bilanz Meldungsliste angezeigt.
Über den Schalter wird die Seite Auswertungen / Jahresauswertungen / E-Bilanz / Kontenzuordnung
geöffnet.