One-Stop-Shop-Verfahren
Auswertungen / Umsatzsteuer / One-Stop-Shop Verfahren
Die Auswertungen für das One-Stop-Shop Verfahren (kurz OSS-Verfahren) werden je nach Art des Besteuerungsverfahrens separat ausgegeben.
Liste mit Protokoll
In den jeweiligen Auswertungen werden pro EU-Land und Steuerprozentsatz die Bemessungsgrundlage und der Steuerbetrag aller Buchungen je Zeitraum summiert und ausgegeben.
Über den Wechsel der Druckvorlage auf "Liste, detailliert" kann eine Auswertung generiert werden, die alle Buchungen detailliert aufschlüsselt. Mit dieser Liste werden die Buchungen detailliert, inklusive aller relevanten Buchungsinformationen, angezeigt und je EU-Land und Steuerprozentsatz im angegebenen Zeitraum summiert. Für das Verfahren "EU-Regelung gemäß §18j UStG" wird zusätzlich nach dem Sachverhalt unterschieden.
Gemäß der Vorgabe des BZSt, werden beide Auswertungen stets in EUR erstellt. Zudem gibt es keine Unterscheidung zwischen der Versteuerung nach vereinnahmten bzw. vereinbarten Entgelten – dies gilt für alle drei OSS-Verfahren. Der Umsatz über das besondere Besteuerungsverfahren ist bereits mit Rechnungslegung beim BZSt zu deklarieren.
Export als CSV-Datei
Für die unterschiedlichen Verfahren werden pro EU-Land und Steuerprozentsatz die Bemessungsgrundlage und der Steuerbetrag aller Buchungen je Zeitraum summiert und ausgegeben. Für das Verfahren "EU-Regelung gemäß §18j UStG" wird zusätzlich nach dem Sachverhalt unterschieden.
Gemäß der Vorgabe des BZSt, werden die Dateien stets in EUR erstellt. Zudem gibt es keine Unterscheidung zwischen der Versteuerung nach vereinnahmten bzw. vereinbarten Entgelten – dies gilt für alle drei OSS-Verfahren. Der Umsatz über das besondere Besteuerungsverfahren ist bereits mit Rechnungslegung beim BZSt zu deklarieren.
Die Dateien werden nach dem Schema: "Verfahren_Jahr_Zeitraum" benannt und im individuell zu benennenden Zielordner abgelegt. Die erstellten Dateien können über das ELSTER-Portal an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.
Zeitraum
Die Verfahren nach §§ 18i und 18j UStG werden quartalsweise erstellt, das Verfahren nach §18k UStG hingegen monatlich.
Organschaft
Wird die Auswertung für eine Organschaft abgegeben, ist die entsprechende Option zu setzen. Über "Mandanten" können die eine Organschaft bildenden Mandanten ausgewählt werden.