Einführung
SELECTLINE INTRAHANDELSSTATISTIK wird der Meldepflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt über den betrieblichen Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union gerecht.
Außenhandelsstatistik
Die Außenhandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit dem Ausland.
Seit 1. Januar 1993 setzt sich die deutsche Außenhandelsstatistik aus der "Extrahandelsstatistik" und der "Intrahandelsstatistik" zusammen. Die Extrahandelsstatistik liefert Informationen zum Warenaustausch mit Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittländer), die Intrahandelsstatistik informiert hingegen über die Warentransaktionen mit den EU-Mitgliedsstaaten.
Für die Erhebung der Daten ist das Statistische Bundesamt zuständig.
Was wird gemeldet ?
Abgesehen von Warenbewegungen mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung werden grundsätzlich alle körperlich ein- und ausgehenden Waren erhoben und nachgewiesen, d.h. grundsätzlich auch Geschäfte, die unentgeltlich oder auf ausländische Rechnung abgewickelt werden. Die Bezeichnung "Außenhandelsstatistik" ist insofern mehrdeutig, da Handelsgeschäfte, denen kein physisches Verbringen von Waren über die Grenze des deutschen Erhebungsgebietes gegenübersteht, nicht berücksichtigt werden.
Was wird nicht gemeldet ?
In die Ausfuhr nicht einbezogen sind Waren, die aus dem Ausland durch das Erhebungsgebiet unmittelbar in das Ausland befördert werden (Durchfuhr) und Waren, die vorübergehend aus dem Erhebungsgebiet durch das Ausland - unmittelbar oder nach vorübergehender Lagerung im Ausland - wieder in das Erhebungsgebiet befördert werden (Zwischenauslandsverkehr).
Nicht anzumelden sind alle Warenbewegungen, die in der Befreiungsliste (siehe Ausgabe Statistisches Bundesamt) aufgeführt sind.
Meldeschwelle
In der Intrahandelsstatistik wurde aufgrund des neuen Erhebungssystems eine auf den innergemeinschaftlichen Warenumsatz eines Unternehmens bezogene Meldeschwelle von 200.000 Euro je Verkehrsrichtung (Versendung beziehungsweise Eingang) und Kalenderjahr festgelegt.
Quelle: Statistisches Bundesamt im Internet:© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 1999